Verwaltung von Mietobjekten

 

Wir bieten ein umfangreiches Paket zur technischen, buchhalterischen und wirtschaftlichen Betreuung Ihrer vermieteten Objekte, das wir in unserer Zusammenarbeit nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen:

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Abnahme und Übergabe von Wohnungen
  • Anlage und Verwaltung von Mietkautionszahlungen
  • Erfassung und laufende Aktualisierung aller Mieterdaten
  • Führung digitaler sowie auf Wunsch auch traditionell dokumentierter Mieterakten
  • jährliche Abrechnung der Betriebskosten
  • Überwachung und ggfls. Abstimmung bei erforderlichen Anpassungen auf Betriebskostenvorrauszahlungen
  • Laufende Überwachung von eingehenden Mietzahlungen
  • Steuerung eines unverzögerten Mahnwesens
  • Unterstützung und Beratung zur Optimierung von Betriebskosten
  • Telefonischer Erstkontakt für Mieter und Handwerker 
  • Überwachung der Hausordnung
  • Beauftragung, Organisation und Überwachung von Reparaturmaßnahmen durch Handwerker und Dienstleister
  • Rechnungsprüfung bei Einsatz von Dienstleistern
  • Kontrolle und Überwachung von Inspektionen und Wartungen
  • Schlüsselverwaltung
  • Beauftragung und Kontrolle von Hausmeister-tätigkeiten, Hausreinigung, Gartenarbeiten sowie damit verbundene Rechnungsprüfung


Verwaltung von Eigentumsanlagen

 

Professionell geführte Eigentümerversammlungen, zeitnahe Abrechnungen und die optimale Umsetzung Ihrer gemeinsamen Vorstellungen in der Betreuung Ihres Objekts:

Eigentümerversammlungen

 

  • Abhalten von ordentlichen Wohnungseigentümerversammlungen
  • Vorbereitung und Versendung der Einladung nach Abstimmung der Tagesordnung mit den Beiräten
  • Führung und Bereithaltung der Niederschriften von Eigentümerversammlungen und Versand von Protokollen an alle Miteigentümer
  • Führung einer Beschlußsammlung

 

Reparaturen, Wartungen, Sanierungen

 

  • Abschluß von Wartungsverträgen für technische Einrichtungen, Beauftragung von Handwerksfirmen nach vorherigem Kosten- und Qualitätsvergleich und in enger Abstimmung
  • Monitoring größerer Arbeiten, Prüfung durchgeführter Arbeiten und Leistungsprüfung für abschließende Zahlungsanweisungen
  • Anforderung und Vergleich von Angeboten bei voraus zu planenden Reparaturmaßnahmen (Bei größeren und komplexeren Sanierungsmaßnahmen empfehlen wir das Hinzuziehen von gesonderten Fachleuten.)

Wirtschaftliche Eigentumsverwaltung

 

  • Vorbereitung und Erstellung von Wirtschaftsplänen in enger Abstimmung
  • Erstellung der Hausgeldabrechnung für jeden Eigentümer
  • Erstellung einer Abrechnung für Verwaltungsbeiräte in den ersten 4 Monaten mit Spezifizierung aller Ausgaben innerhalb eines Kalenderjahres und Ausweisung der Instandhaltungsrücklagen, Zinsen, Zinsabschlagssteuer, der Hausgeldeinnahmen, der Hausgeldrückstände, der Gewinn- und Verlustrechnung und eines Vermögensstatus
  • Vorbereitung der Heizkostenabrechnung und Übernahme der Abrechnungsergebnisse des Wärmemessunternehmens nach Vorab-Prüfung in die Hausgeldabrechnung
  • Führung eines Girokontos auf den Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft und Einrichtung rsp. Führung von Spar- und/oder Tagesgeldkonten
  • Einrichtung und Unterhaltung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung
  • Durchführung des Bankeinzugsverfahrens und Datenträgeraustauschs mit dem Bankinstitut
  • Mahnwesen
  • Erforderliche Einleitung von gerichtlichen Mahnverfahren für rückständige Hausgelder und Abrechnungsfehlbeträge unter Beauftragung eines Rechtsbeistands
  • Führung und Pflege der notwendigen Verwaltungsunterlagen
  • Führung und Bereithaltung der Niederschriften von Eigentümerversammlungen und Versand der Protokolle

Im Rahmen der Verwaltung entstehende Kosten, z.B. Vervielfältigungskosten oder Porto werden nach Aufwand zu einem vertraglich festgelegten Betrag abgerechnet. Ebenso berechnen wir außervertragliche Leistungen, die nicht Gegenstand der laufenden Verwaltung sind, nur mit Beauftragung und nach kostenseitiger Abstimmung mit dem Beirat oder der Eigentümerversammlung. 

Die für NRW ab März 2019 für die Tätigkeit der Wohnimmobilienverwalter erforderliche Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung wurde am 05. November 2018 durch den Rhein Kreis Neuss erteilt.